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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

  1. Dienstleistungsinhalt
    Frössl Übersetzungen verpflichtet sich, den Ausgangstext mit der gebührenden Sorgfalt der ordnungsgemässen Berufsausübung zu übersetzen und auf den vereinbarten Termin hin abzuliefern. Frössl Übersetzungen darf für die Erfüllung von Aufträgen die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen oder die Erfüllung ganz auf Dritte übertragen, sofern sie diese sorgfältig auswählt und einweist.

  2. Mitwirkung des Auftraggebers
    Dem Auftraggeber obliegt es, Frössl Übersetzungen bereits vorhandene und zur Erfüllung des Auftrags notwendige oder hilfreiche Unterlagen unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies sind beispielsweise bereits vorliegende Übersetzungen, Paralleltexte, firmeninterne Terminologie, spezifische Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen etc.

  3. Honorar und Zahlungsbedingungen
    Es gilt das vereinbarte Honorar bzw. die für die Honorierung vereinbarte Berechnungsgrundlage (Zeilen-, Zeit- oder Pauschalhonorar). Sollte kein Honorar bzw. keine Berechnungsgrundlage vereinbart sein, gilt der für den Schwierigkeitsgrad der Übersetzung übliche Zeilenansatz pro Normzeile im Ausgangstext als vereinbart. Für besonders dringende Arbeiten (über Nacht, Wochenende) wird ein Express-Zuschlag in Höhe von 25–100 % verrechnet. Ist keine Vorauszahlung oder keine anderweitige Fälligkeit des Honorars vereinbart, so ist die Honorarforderung innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu begleichen. Allfällige Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug und Frössl Übersetzungen ist berechtigt, einen Verzugszins von 5 % sowie für jede Mahnung eine Gebühr von CHF 20.– zu verlangen.

  4. Stornierung
    Wird der Auftrag durch den Auftraggeber storniert, ist die bis dahin bereits geleistete Arbeit zu bezahlen. Sollte Frössl Übersetzungen Zeit für den Auftrag reserviert und infolgedessen Aufträge anderer Kunden abgelehnt haben, sind die dadurch entgangenen Honorare ebenfalls durch den zurückgetretenen Auftraggeber zu begleichen.

  5. Mängelrechte des Auftraggebers
    Der Auftraggeber hat Anspruch auf die kostenlose Beseitigung von in der Übersetzung enthaltenen Mängeln, wobei als Mängel nur gravierende inhaltliche Fehler zu verstehen sind. Frössl Übersetzungen ist in diesem Fall eine angemessene Frist zur kostenlosen Nachbesserung zu gewähren. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung der Übersetzung unter Angabe der Mängel geltend gemacht werden.

  6. Haftungsbeschränkung
    Die Haftung für Schadenersatz aus Vertragsverletzung durch Frössl Übersetzungen wird auf Fälle von Absicht und Grobfahrlässigkeit sowie auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt und bedarf im Falle von Übersetzungsmängeln überdies der rechtzeitigen Geltendmachung der Mängel. Weitere Forderungen sind ausgeschlossen. 

  7. Vertraulichkeit/Datenschutz

    Frössl Übersetzungen verpflichtet sich, die Unterlagen des Auftraggebers, insbesondere den Ausgangstext, vertraulich zu behandeln. Ohne ausdrückliche gegenteilige Weisung geht Frössl Übersetzungen davon aus, dass der Auftraggeber mit der elektronischen Bearbeitung und der unverschlüsselten elektronischen Übermittlung der Übersetzung über das Internet einverstanden ist. Die damit einhergehenden Datenschutz-, Datenänderungs- und Datenverlustrisiken trägt der Auftraggeber.

  8. Urheberrechte
    Der Auftraggeber räumt Frössl Übersetzungen die für die Übersetzung des Ausgangstextes erforderlichen Rechte ein. Der Auftraggeber sichert zu, über die genannten Rechte zu verfügen und hält Frössl Übersetzungen schadlos, falls sie von Dritten diesbezüglich in Anspruch genommen wird. Der Zieltext bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars Eigentum von Frössl Übersetzungen. Frössl Übersetzungen räumt dem Auftraggeber an den durch die Übersetzung geschaffenen Urheberrechten das Recht ein, die Übersetzung im Rahmen des bei Vertragsschluss für Frössl Übersetzungen erkennbaren Verwendungszweckes zu nutzen. Falls es für die jeweilige Textsorte üblich ist, hat der Auftraggeber bei einer Veröffentlichung der Übersetzung den Namen von Frössl Übersetzungen in geeigneter Form zu nennen. Frössl Übersetzungen steht das Recht zu, Ausgangs- und Zieltext sowie Unterlagen des Auftraggebers als Arbeitsinstrumente zu nutzen, indem sie aus diesen Glossare, Wortlisten oder Textbausteine in anonymisierter Form erstellt und diese in Übersetzungsdatenbanken einspeist und/oder an Dritte weitergibt.

  9. Auftragserteilung
    Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.

  10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
    Auf das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Frössl Übersetzungen ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.